Unternehmensverkauf

Unternehmensnachfolge

Die in Deutschland nach wie vor präferierte Regelung der Unternehmensnachfolge ist die Übergabe an den eigenen Sohn oder die Tochter. Das ist im Prinzip eine gute Lösung, wenn der Übergang rechtzeitig geplant und die ausgewählten Unternehmensnachfolger auf ihre neue Rolle intensiv vorbereitet worden sind.

 

Leider hat nicht jeder Unternehmer / jede Unternehmerin das Glück, einen geeigneten und auch übernahmewilligen Nachfolger zu besitzen. Immer dann aber sollte die Einschaltung eines in Nachfolgefragen erfahrenen M&A Beraters ernsthaft erwogen werden.

 

Dabei ergeben sich in der Regel folgende Nachfolgelösungen:

  • Unternehmensverkauf an das eigene Management (soweit vorhanden), auch Management Buy Out genannt
  • Verkauf an einen inländischen oder ausländischen Wettbewerber
  • Verkauf an ein branchenfremdes Unternehmen, das diversifizieren möchte
  • Verkauf an einen Finanzinvestor (Private Equity Fond, Beteiligungsgesellschaft)
  • Börsengang, was allerdings eine gewisse Größe und Markbedeutung des eigenen Unternehmens erfordert

Geschäftsfelder